Without restriction the prosecution, judge and assessors at Landgericht Berlin had decided for acquittal and takeover of all costs in the matter of Picasso's mask .
Translation soon
Obwohl von einer Beteiligung an der Fälschung einer Expertise schon 2012 freigesprochen, wurde der Prozess neu eröffnet, weil der spät gefasste Fälscher der Expertise ein Jahr und drei Monate Gefängnisaufenthalt bekam. Um schon nach sechs Monaten freizukommen, wurde ihm angeboten, doch ein paar mehr an Informationen zu geben. In solch einer Situation sagt man am naheliegendsten dies, was der vernehmende Polizist gerne hören möchte. Dabei wurde nun der Kunsthändler schwer belastet, der bei mir die Maske einlieferte. Weil ich das Unglück hatte, im Jahre 2012 mit ihm gemeinsam angeklagt zu werden, rutschte ich erneut in eine Anklage, mit der bürokratischen Aussage, dass sich ein solches Verfahren nicht trennen lässt obwohl ich gar nicht belastet war. Da der verdächtigte Einlieferer, im Ausland lebend, gesundheitlich so angeschlagen ist, dass er nicht mehr reisen kann, benötigte ich zwei Jahre des Drängens und Bitten, meine Akte zu trennen.
Es genügte aber den Herren einer Gruppe aus der Vereinigung der Freunde afrikanischer Kultur e.V., obwohl sie sehr wohl von meiner Unschuld und dem bürokratischen Umstand wussten, nun meinen Namen überall in den Medien und ihren Kreisen breitzuschlagen. Denn ich war ja angeklagt. Nur das benötigen sie als Argument, um mein Ansehen zu schädigen.
Im Juli 2017 kam es endlich zu dem erhofften Prozess, vor dem Staatsanwaltschaft und Richterin mehrfach bedauerten, dass die für mich sehr klare Unschuld so lange nicht bestätigt werden konnte. Ich konnte also einigermaßen beruhigt in die Verhandlung gehen.
Es waren anwesend: Die Herren Stefan Herkenhoff und Ludger Horstmann als Zeugen, Andreas Schlothauer und Kay Meiners als Zuhörer. Also jene Gruppe die die mich seit Jahren auch in Sachen Bronzen drangsaliert und die ich als ersten Ring um Udo Horstmann bezeichne, präsentierte sich erstmals öffentlich um siegesgewiss ihren Zusammenhalt zu demonstrieren. Öffentlich gut sichtbar, war neben dem vertrauten Umgang untereinander auch der Umgang mit dem ebenfalls als Zeuge geladenen Kriminalhauptkommissar Walter, der von den genannten Herren über die Jahre viel Besuch bekam, mit mindestens Einem gemeinsam die Kopie meines beschlagnahmten Computers sondierte, wie sich aus Unterlagen anderer Fälle ersehen ließ, und dabei mit immer kruder werdenden Mutmaßungen befüttert wurde. Mindestens zwei der genannten Herren würde ich gerne mit dem Titel "Spitzel" belegen.
Alle vier Herren waren gut sichtbar sehr böse mit mir und dann sehr sehr erzürnt über das Ergebnis. Was ein wenig wundert. Warum können die sich nicht an den Gedanken gewöhnen, dass auch ich betrogen wurde und weitere Strategien daran aufbauen? Die Herren hatten sich in einem gruppendynamischen Prozess über die Jahre so in Rage gesteigert, dass es schon lange nicht mehr um Fakten geht, sondern um sehr niedere Motive.
Zu der ohnehin schon klaren Situation kam im Verhandlungsverlauf hinzu, dass sich die Zeugen Hortmann und Herkenhoff sehr eklatant wiedersprachen und einer andere Aussagen machten als noch im Jahre 2012. Beide sahen sich sich diesmal den Fragen einer Richterin ausgesetzt, die sich intensiv mit den Inhalten beschäftigt hatte und die Finger in diese neuen Wunden hielt. Auch die Frau Staatsanwältin sowie meine eigene Anwältin waren ebenso gut eingearbeitet. Im Gegensatz zu mir, der diesen Handel als einen Teil einer dämlichen Strategie bewertet, sah es das Gericht eher als etwas wie Gier.
Die letzte Frage von vielen an den letzten Zeugen, den Herrn Kriminalhauptkommissar Thomas Walter war, ob letztlich irgendwo in den sehr umfangreichen Unterlagen nur ein einziger Hinweis auf eine Mitwisserschaft bestehe ausser den reinen Mutmaßungen der Zeugen und früheren Klageverursacher. Er antwortete mit einem klaren Nein. Danach gab es keine Fragen und Ausführungen mehr. Der unerbittliche Helfer der Gruppe konnte auf die der Einkreisung folgenden einfachen Frage nur noch mit Ja oder Nein antworten und nur Ja hätte er erläutern können.
Die Frau Staatsanwältin stimmte in abschließenden Worten mit den späteren Ausführungen der Richterin widerspruchslos überein. Teile der Urteilsverkündung empfand ich fast als ein Pladoyer für mich und sie betonte mindestens zehn klare Argumente, die für meine Unschuld sprachen.
Im Vorfeld hatte Herkenhoff einen Haftbefehl gegen mich erwirken wollen, "weil ich mich nach Togo abgesetzt hätte". Er wurde von der Richterin sehr deutlich darauf hingewiesen, dass ich selbst ständig für diesen Prozess plädiert hätte, weil ich gerne ein Ende der belastenden Geschichte haben wollte. |